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Anerkenntnisvorbehaltsurteil
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Ein Anerkenntnisvorbehaltsurteil ergeht, wenn der Beklagte im Urkundenprozess ein Anerkenntnis abgibt, sich aber die Geltendmachung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehält.

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