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Allodifizierung/Allodifikation.
(recht.geschichte)
    

Von Allodifizierung oder Allodifikation spricht man wenn ein Lehen in ein Allod, d.h. freies Eigentum, umgewandelt wird.

Beispiel: M ist ein Vasall des Landgrafen von H. Dieser hat ihn mit der Burg M belehnt. Später erhält M die Burg als freies Eigentum (Allod).

Ende des 19. Jahrhunderts Anfang des 20. Jahrhunderts wurden in Deutschland alle verbliebenen Lehen allodifiziert und damit zu Grundeigentum im heutigen Sinne umgewandelt.

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