|
Mit Allgemeindelikt bezeichnet man ein Delikt, bei dem Jedermann Täter sein. Im Gegensatz dazu stehen die Sonderdelikte, bei denen der Täter aus einem besonderen Personenkreis stammen muss. Z.B. kann § 203 StGB nur von einem der dort aufgezählten Amtsträger verletzt werden.
Werbung:
| |