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a limine
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "a limine" (lat. von der Schranke/Schwelle) wird bildlich die "Schwelle" bezeichnet, die eine Klage nehmen muss, bevor ein Gericht (das Bundesverfassungsgericht) sich inhaltlich mit ihr beschäftigt. Siehe auch unter Abweisung a limine.

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