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Aktivvertretung
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit aktiver Vertretung oder Aktivvertretung bezeichnet man die Vertretung bei Abgabe einer Willenserklärung. Das Gegenstück ist die Passivvertretung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Passivvertretung * Probleme mit mehrgliedrigem Vorstand beim Verein * Stellvertretung/Stellvertreter Werbung: