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Aktiengesetz (AktG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Aktiengesetz wird das Gesetz bezeichnet, dass die Rechtsverhältnisse der Aktiengesellschaft regelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: AktG * Spezialgesetze des Zivilrecht Werbung: