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Die Voraussetzungen für die Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland sind in den §§ 1 - 53 Aktiengesetz (AktG) geregelt. Dazu gehören u.a.:
- Ein auf Euro lautendes Grundkapital in Höhe von mindestens 50.000,- € (§§ 6 und 7 AktG).
- Eine Satzung (§ 23 AktG).
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