Aktenzeichen setzen sich bei Gerichtsentscheidungen zusammen aus der Nummer des Spruchkörpers (z.B. Nummer der Kammer oder des Senats), dem Registerzeichen , einer laufenden Nummer und dem Jahr in dem die Klage eingegangen ist. Beispiel Aktenzeichen eines Bundesarbeitsgerichts-Urteils:
Az. 2 AZR 228/80
"Az." Ist die Abkürzung für Aktenzeichen. Die "2" steht für den zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts. AZR ist das Registerzeichen für Revisionen am Bundesarbeitsgericht. Die "228/80" meint, dass es die 228. Sache im Jahr 1980 war.
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