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vwpr:14: Verwaltungsprozeßrecht Nennen Sie die für alle Klagen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen im Verwaltungsprozess.
Nennen Sie die für alle Klagen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen im Verwaltungsprozess.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulässigkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht immer gegeben sein:
Die Eröffnung des Rechtsweges kann, da sie nicht mehr zu Unzulässigkeit der Klage, sondern zu einer Verweisung an das zuständige Gericht führt, auch vorweg unter einem eigenen Punkt geprüft werden: