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s: Staatsorganisationsrecht Beim wem liegt grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz, und wo ist diese Frage geregelt?
Beim wem liegt grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz, und wo ist diese Frage geregelt?
Gemäß Art. 70 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich bei den Ländern.
Das GG definiert in den folgenden Artikeln aber eine Reihe von Ausnahmen von diesem Grundsatz.