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actor sequitur forum rei
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "actor sequitur forum rei" wird der Grundsatz bezeichnet, dass für Klagen das Gericht am Wohnort des Beklagten zuständig ist. Dieser Grundsatz gilt gemäß §§ 12, 13 ZPO auch im deutschen Zivilprozess, kennt aber viele Ausnahmen, z.B. für Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Handlung, hier ist auch das Gericht zuständig, an dessen Ort die unerlaubte Handlung vom Beklagten begangen wurde.

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