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Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

20.09.08 info: Danke! Stimmt. Wird mit dem nächsten Update korrigiert.
19.09.08 Anonym: Der Grundsatz besagt gerade das Gegenteil, nämlich das die Gerichte am Wohnsitz des Beklagten (nicht des Klägers!) zuständig sind!!!