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Abrissverfügung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Abrissverfügung wird ein Verwaltungsakt der Bauaufsichtsbehörde bezeichnet, der die die Anordnung der Beseitigung einer baulichen Anlage zum Gegenstand hat. Die Rechtsgrundlage für die Abrissverfügung findet sich im jeweiligen Landesrecht (z.B. § 72 HBO).

Aus einer Verletzung von Regeln des Nachbarschutzes durch die Baubehörde, kann sich ein Anspruch des Nachbarn auf Erlass einer Abrissverfügung ergeben.

Bei Schwarzbauten kann eine Abrissverfügung rechtswidrig sein, wenn die Behörde den Bau geduldet hat.

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