Mit Abkömmling (= lat. Deszendent) werden alle Nachfahren eines Menschen, d.h. die Verwandtschaft in absteigender Linie, bezeichnet. Z.B. Kinder, Enkel, Urenkel usw.
Auch Adoptivkinder sind Abkömmlinge.
Auf diesen Artikel verweisen: Deszendent * Nachkommen * Leibeserben * § 1924 BGB Gesetzliche Erben erster Ordnung