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Abkömmling/Deszendent
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Abkömmling (= lat. Deszendent) werden alle Nachfahren eines Menschen, d.h. die Verwandtschaft in absteigender Linie, bezeichnet. Z.B. Kinder, Enkel, Urenkel usw.

Auch Adoptivkinder sind Abkömmlinge.

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Auf diesen Artikel verweisen: Deszendent * Nachkommen * Leibeserben * § 1924 BGB Gesetzliche Erben erster Ordnung Werbung: