Als Abgeordneter wird ein Angehöriger einer Volksvertretung bezeichnet.
Neben dem
Bundestag und den
Landtagen zählen dazu auch die
Kreistage und
Gemeindevertretungen.
Allerdings variieren im Kreistag und den
Gemeindevertretungen die Bezeichnungen, so dass neben der
Bezeichnung Kreistagsabgeordneter (z.B. in Hessen) auch die
Bezeichnung Kreisverordneter üblich ist, und die Angehörigen der
Gemeindevertretung Stadtverordnete oder Gemeindevertreter
genannt werden.
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