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Kreistag
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Der Kreistag ist ein Organ des Landkreises. Er besteht aus in allgemeinen, freier, gleicher geheimer und unmittelbarer Wahl gewählten Kreistagsabgeordneten (§ 21 HKO).

Seine Aufgabe ist der Beschluss über die Angelegenheiten des Landkreises (§ 29 Abs. 1 S. 1 HKO) und die Überwachung der gesamten Verwaltung des Landkreises und der Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere der der Verwendung der Kreiseinnahmen (§ 29 Abs. 2 HKO).

Der Kreistag kann Satzungen erlassen, die die Angelegenheiten des Kreises regeln und die Kreisangehörigen binden.

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