slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 280 ZPO Abgesonderte Verhandlung über Zulässigkeit der Klage
(gesetz.zpo)
<< >>
    

(1) Das Gericht kann anordnen, daß über die Zulässigkeit der Klage abgesondert verhandelt wird.

(2) Ergeht ein Zwischenurteil, so ist es in betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen. Das Gericht kann jedoch auf Antrag anordnen, daß zur Hauptsache zu verhandeln ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zwischenurteil Werbung: