Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Supervermächtnis
(recht.notar.erb)
    

Von einem Supervermächtnis spricht man, wenn der Erblasser die verschiedenen Bestimmungsmöglichkeiten bei Vermächtnisses

  1. Vermächtnisnehmer (§ 2151 ff BGB),
  2. Vermächtnisgegenstand (§ 2154 BGB, § 2156 BGB),
  3. Zeitpunkt der Fälligkeit (§ 2181 BGB)
dem Beschwerten überlässt, so dass dieser die Möglichkeit hat, das Vermächtnis entsprechend steuerlicher Zwecke zu verteilen. Die Idee ist dabei, dass der belastete Erbe in Höhe der Vermächtnisse nicht besteuert wird und dass bei den Vermächtnisnehmern die Steuer erst anfällt, wenn der Erbe nach § 2181 BGB den Zeitpunkt bestimmt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: