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sui generis/ejusdem generis
(recht.allgemein)
    

Als sui generis (= eigener Art) wird ein Ding bezeichnet, das sich keiner bekannten Kategorie zuordnen lässt. Im Gegensatz dazu steht das Ding ejusdem generis, das sich einer bekannten Kategorie zuordnen lässt.

Folge der Einordnung eines Dings als sui oder ejusdem generis ist, dass die für die Kategorie geltenden Regeln nicht anwendbar bzw. anwendbar sind.

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