Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
dies interpellat pro homine
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "dies interpellat pro homine" (lat. der Tag mahnt anstelle des Menschen) wird der - vor Einführung des BGB umstrittene - Grundsatz bezeichnet, dass, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, der Eintritts des Schuldnerverzuges ohne Mahnung durch Erreichen des vorher bestimmten Tages eintritt.

Im BGB ist dieser Grundsatz in § 286 Abs 2 Nr 1 BGB geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: