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1. Abschnitt 9 - Erbschaftskauf


(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-9)
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Abschnitt 9 - Erbschaftskauf


 § 2371 BGB Form
 § 2372 BGB Dem Käufer zustehende Vorteile
 § 2373 BGB Dem Verkäufer verbleibende Teile
 § 2374 BGB Herausgabepflicht
 § 2375 BGB Ersatzpflicht
 § 2376 BGB Haftung des Verkäufers
 § 2377 BGB Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
 § 2378 BGB Nachlassverbindlichkeiten
 § 2379 BGB Nutzungen und Lasten vor Verkauf
 § 2380 BGB Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf
 § 2381 BGB Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen
 § 2382 BGB Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern
 § 2383 BGB Umfang der Haftung des Käufers
 § 2384 BGB Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht
 § 2385 BGB Anwendung auf ähnliche Verträge

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