slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)

1. Titel 5 - Elterliche Sorge


(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-2.titel-5)
<< >>
    

 

Titel 5 - Elterliche Sorge


 § 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze
 § 1626b BGB Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
 § 1626c BGB Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil
 § 1626e BGB Unwirksamkeit
 § 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge
 § 1628 BGB Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
 § 1629 BGB Vertretung des Kindes
 § 1629 BGB Vertretung des Kindes a.F.
 § 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge
 § 1631b BGB Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung
 § 1632 BGB Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
 § 1633 BGB weggefallen
 § 1633 BGB alte Fassung Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
 § 1638 BGB Beschränkung der Vermögenssorge
 § 1639 BGB Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden
 § 1641 BGB Schenkungsverbot
 § 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
 § 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte a.F.
 § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
 § 1666a BGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
 § 1671 BGB Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
 § 1672 BGB Getrenntleben bei elterlicher Sorge der Mutter
 § 1674 BGB Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
 § 1682 BGB Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen
 § 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern
 § 1685 BGB Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
 § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
 § 1686a BGB Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
 § 1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
 § 1688 BGB Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
 § 1696 BGB Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
 § 1698b BGB Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: