slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)

1. Abschitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse


(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-4)
<< >>
    

 

Abschitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse


 § 362 BGB Erlöschen durch Leistung
 § 363 BGB Beweislast bei Annahme als Erfüllung
 § 364 BGB Annahme an Erfüllungs statt
 § 365 BGB Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt
 § 366 BGB Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
 § 367 BGB Anrechnung auf Zinsen und Kosten
 § 368 BGB Quittung
 § 369 BGB Kosten der Quittung
 § 371 BGB Rückgabe des Schuldscheins
 § 372 BGB Voraussetzungen
 § 373 BGB Zug-um-Zug-Leistung
 § 374 BGB Hinterlegungsort; Anzeigepflicht
 Titel 3 - Aufrechnung

 § 387 BGB Voraussetzungen
 § 388 BGB Erklärung der Aufrechnung
 § 389 BGB Wirkung der Aufrechnung
 § 390 BGB Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
 § 391 BGB Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte
 § 392 BGB Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung
 § 393b BGB Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
 § 394 BGB Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung
 § 397 BGB Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: