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Kapitel 2 - Eingetragene Vereine

(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-1.titel-2.untertitel-1.kapitel-2)
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Kapitel 2 - Eingetragene Vereine

 § 55 BGB Zuständigkeit für die Registereintragung
 § 56 BGB Mindestmitgliederzahl des Vereins
 § 57 BGB Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
 § 58 BGB Sollinhalt der Vereinssatzung
 § 59 BGB Anmeldung zur Eintragung
 § 60 BGB Zurückweisung der Anmeldung
 § 61 BGB (weggefallen)
 § 62 BGB (weggefallen)
 § 63 BGB (weggefallen)
 § 64 BGB Inhalt der Vereinsregistereintragung
 § 65 BGB Namenszusatz
 § 66 BGB Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten
 § 67 BGB Änderung des Vorstands
 § 68 BGB Vertrauensschutz durch Vereinsregister
 § 69 BGB Nachweis des Vereinsvorstands
 § 70 BGB Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht
 § 71 BGB Änderungen der Satzung
 § 72 BGB Bescheinigung der Mitgliederzahl
 § 73 BGB Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
 § 74 BGB Auflösung
 § 75 BGB Eintragungen bei Insolvenz
 § 76 BGB Eintragungen bei Liquidation
 § 77 BGB Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen
 § 78 BGB Festsetzung von Zwangsgeld
 § 79 BGB Einsicht in das Vereinsregister

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