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1. 2. Vermerke
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2. Vermerke
§ 39 BeurkG Einfache Zeugnisse
§ 40 BeurkG Beglaubigung einer Unterschrift
§ 40a BeurkG Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
§ 41 BeurkG Beglaubigung der Zeichnung einer Firma oder Namensunterschrift
§ 42 BeurkG Beglaubigung einer Abschrift
§ 43 BeurkG Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
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