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Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
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§ 237 AktG Voraussetzungen
§ 239 AktG Anmeldung der Durchführung
Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
§ 238 AktG Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
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