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Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
(gesetz.aktg.buch-1.teil-6.abschnitt-3.unterabschnitt-3)
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 § 237 AktG Voraussetzungen
 § 239 AktG Anmeldung der Durchführung
 Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
 § 238 AktG Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

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