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vwpr:1: Verwaltungsprozessrecht Welche Klagearten kennt das Verwaltungsprozessrecht?
Welche Klagearten kennt das Verwaltungsprozessrecht?
Mit Verwaltungsprozess, wird das Gerichtsverfahren bezeichnet, dass der Kontrolle des staatlichen Handelns dient. Das Verwaltungsprozessrecht ist in der VwGO geregelt, ergänzend verweist die VwGO in § 173 auf das GVG und die ZPO.
Siehe unter Zulässigkeitsvoraussetzungen in der VwGO