Datei: allgemeinesgleichbehandlungsgesetz wird geändert
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein auf den sog. Antidiskriminierungsrichtlinien
basierendes Gesetz, das die Diskriminierung in Beruf und Geschäftsverkehr wegen Alter, Ethnie, Religion (Weltanschauung), Geschlecht oder Behinderung verbietet. Der deutsche Bundestag hat es in der 16. Legislaturperiode beschlossen und es ist seit 18.8.2006 in Kraft. Im Arbeitsrecht hat es das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst.