slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG), außer Kraft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Das Beschäftigtenschutzgesetz stellte Normen auf, deren Ziele "die Wahrung der Würde von Frauen und Männern durch den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" (§ 1 BSchG) war. Das Beschäftigtenschutzgesetz wurde 2006 durch das nicht nur auf das Arbeitsleben beschränkte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ersetzt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Werbung: