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Untertitel 2 - Aufgebot der Nachlassgläubiger
§ 1970 BGB Anmeldung der Forderungen
§ 1971 BGB Nicht betroffene Gläubiger
§ 1972 BGB Nicht betroffene Rechte
§ 1973 BGB Ausschluss von Nachlassgläubigern
§ 1974 BGB Verschweigungseinrede