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Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
§ 873 BGB Erwerb durch Einigung und Eintragung
§ 874 BGB Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
§ 875 BGB Aufhebung eines Rechts
§ 876 BGB Aufhebung eines belasteten Rechts
§ 877 BGB Rechtsänderungen
§ 878 BGB Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
§ 879 BGB Rangverhältnis mehrerer Rechte
§ 880 BGB Rangänderung
§ 881 BGB Rangvorbehalt
§ 882 BGB Höchstbetrag des Wertersatzes
§ 883 BGB Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung
§ 884 BGB Wirkung gegenüber Erben
§ 885 BGB Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung
§ 886 BGB Beseitigungsanspruch
§ 887 BGB Aufgebot des Vormerkungsgläubigers
§ 888 BGB Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
§ 889 BGB Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
§ 890 BGB Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung
§ 891 BGB Gesetzliche Vermutung
§ 892 BGB Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
§ 893 BGB Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen
§ 894 BGB Berichtigung des Grundbuchs
§ 895 BGB Voreintragung des Verpflichteten
§ 896 BGB Vorlegung des Briefes
§ 897 BGB Kosten der Berichtigung
§ 898 BGB Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
§ 899 BGB Eintragung eines Widerspruchs
§ 899a BGB Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
§ 900 BGB Buchersitzung
§ 901 BGB Erlöschen nicht eingetragener Rechte
§ 902 BGB Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
§ 1698a BGB Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge