lex!exakt
Neue Artikel
eLearning
Kommentare
Gesetze
Prozesskosten
PKhilfe
Gebühren
Datenschutz
Impressum
änd
neu
adm
Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung
Artikel
Diskussion (5)
Kode:
29.07.07&Anonym&es ist falsch: Der 2+4-Vertrag schließt den 2. Weltkrieg endgültig ab und kann damit inhaltlich einem Friedensvertrag gleichgestellt werden. es muß heißen: Der 2+4-Vertrag schließt den 2. Weltkrieg endgültig für die Bundesrepublik Deutschland ab und kann damit inhaltlich einem Friedensvertrag gleichgestellt werden. 29.07.07&info&Und wo liegt der wesentliche Unterschied dieser beiden Formulierungen? 21.04.08&Anonym&Inwieweit wird denn der deutschlandvertrag damit außer Kraft gesetzt ist es nciht vielmehr eine art Steigerung des Deutschlandvertrages??? 15.01.09&xxxx&Im Protokoll des französischen Vorsitzenden Nr.354B Anlage2 vom 17.Juli 1990 steht: Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht,[...] daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. 10.07.09&Peter&Nach international geltendem Völkerrecht kann ein Krieg nur durch einen Friedensvertrag beendet werden. Daran ändert nach meiner Ansicht auch dieser 2+4 Vertrag nichts. Ein Friedensvertrag konnte nicht abgeschlossen werden, weil auf deutscher Seite kein kompetenter Unterzeichnungspartner vorhanden war. Den Krieg begonnen, geführt und verloren haben weder die BRD noch die DDR, sondern das Deutsche Reich. Und weder die BRD noch die DDR noch das \"wiedervereinigte\" Deutschland ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.