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Zustimmung, Zivilrecht
(recht.zivil.materiell.at)
    

Im Zivilrecht ist Zustimmung der Oberbegriff für Einwilligung und Genehmigung (§ 183 Abs. 1 BGB und § 184 BGB).

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Auf diesen Artikel verweisen: § 1365 BGB Verfügung über Vermögen im Ganzen * Einwilligung/Genehmigung, Zivilrecht * beschränkte Geschäftsfähigkeit * beschränkte Geschäftsfähigkeit Werbung: