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Zustandsstörer/Verhaltensstörer
(recht.allgemein)
    

Als Zustandsstörer wird bezeichnet, wer für die von einer Sache ausgehende Störung aufgrund seiner tatsächlichen Sachherrschaft verantwortlich ist.

Als Verhaltensstörer wird bezeichnet, wer durch sein eigenes Verhalten eine Störung verursacht.

Das Begriffspaar Zustands-/Verhaltensstörer spielt sowohl im Polizei- und Ordnungsrecht (siehe dafür unter Störer im Polizei- und Ordnungsrecht) als auch im Deliktsrecht eine Rolle.

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