Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
Auf diesen Artikel verweisen: § 259 ZPO Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung * künftige Leistung * Prognoseentscheidung * Klageänderung * wichtige prozessuale Normen