Mit zone-c wird der Zonenverwalter einer Domain bezeichnet. Der Zonenverwalter betreut den für die Domain zuständigen Nameserver. Als solcher hat er es in der Hand eine Domain zu diskonnektieren indem er den entsprechenden Eintrag aus dem Nameserver entfernt.
Rechtlich zu Diskonnektierung verpflichtet ist der zone-c aber nur, wenn für ihn
eine Rechtsverletzung offensichtlich erkennbar ist oder wenn ihm ein
gerichtlicher Titel vorgelegt wird (LG Bielefeld v. 14. Mai 2004, Az. 16 O 44/04).
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