Von Zerüttungsprinzip spricht man, wenn Voraussetzung für eine Ehescheidung ist, dass die geistig-seelischen Grundlagen bei einem oder beiden Ehegatten zerstört sind. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.
Vom Verschuldensprinzip spricht man, wenn Voraussetzung für die Scheidung auf Antrag eines Ehegatten eine schwere Pflichtverletzung des anderen Ehegatten ist.
Neben diesen beiden Prinzipien gibt es noch das Prinzip der auf beiderseitigem Einverständnis beruhendenKonventionalscheidung.
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