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Zum einen Begriff für eine finanzielle Beihilfe des Staates zur
Miete.
Umgangsprachlich aber auf für die sich aus dem WEG
ergebenden Umlagen von Allgemeinkosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und den hierauf aufbauenden Unterhaltsgrundsätzen des hiesigen Oberlandesgerichts (FamRZ 1992, 774 unter II 5) ist Wohngeld nur Einkommen, soweit es nicht einen erhöhten Wohnkostenbedarf deckt. Auf Seiten der Klägerin liegt ein erhöhter Wohnkostenbedarf vor, der durch das von ihr bezogene Wohngeld nicht abgedeckt wird.
(OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 4.1.1993 – 3 WF 150/92, BeckRS 2014, 21463, beck-online)
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