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Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung/Theorie der lediglich erzwingbaren Mitbestimmung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.betrvg)
    

Die beiden Theorien werden zu der Frage vertreten, welche Folge eine unterbliebene Mitwirkung des Betriebsrates hat. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung geht davon aus, daß die entsprechenden Arbeitgebermaßnahmen unwirksam sind, während die andere Theorie bei Wirksamkeit der Maßnahme davon ausgeht, daß der Betriebsrat die Mitbestimmung lediglich gerichtlich durchsetzen kann.

Siehe dazu Zöllner/Loritz Arbeitrecht, § 47 V.

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Auf diesen Artikel verweisen: Mitbestimmungsrecht/Initiativrecht Werbung: