Winkeladvokat (= Winkelschreiber) war ursprünglich eine herabsetzende Bezeichnung für jemanden, der gewerbsmäßig, aber ohne Rechtsanwalt zu sein, rechtsberatend tätig war. Mit dem Verbot der Rechtsberatung im 3. Reich, wurde aus dem Winkeladvokat jemand der gewerbsmäßig aber ohne Erlaubnis rechtsberatend tätig war. Winkelschreiberei war entsprechend die unbefugte gewerbsmäßige Rechtsberatung.
Mittlerweile ist Winkeladvokat ähnlich wie Rechtsverdreher allgemein eine herabsetzende Bezeichnung für Anwälte die unsauber arbeiten oder in einem Prozess die andere Partei vertreten.
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