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Um im Falle der Wiederverheiratung des Überlebenen Gatten das Vermögen des Erstversterbenden dem Erbrecht des neuen Gatten zu entziehen gibt es die Möglichkeit
- der aufschiebend bedingten Vorerbschaft des Überlebenden
- der Anordnung eines Vermächtnis auf den Überrest für Kinder das bei Heirat anfällt.
- Anordnung einer Vorerbschaft und Eintritt des Nacherbfalls mit Wiederverheiratung (Sittenwidrigkeit wird diskutiert
- Anordnung einer befreiten Vorerbschaft und Wegfall der Befreiungen des Vorerben
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