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Mit Wiedereinstellungsanspruch wird ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ablauf der Kündigungsfrist bezeichnet, wenn sich die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zu treffende Prognose vor Ablauf der Kündigungsfrist als verkehrt herausstellt und der Arbeitgeber noch keine Dispositionen getroffen hat, die eine Wiedereinstellung für ihn unzumutbar machen. Der Anspruch auf Wiedereinstellung ergibt sich aus der nachsorgenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Kein Wiedereinstellungsanspruch besteht, wenn die Prognose sich nach Ablauf der Kündigungsfrist geändert bzw. als falsch herausstellt.
Beispiel: A betreibt ein Betrieb der an einen großen Automobilkonzern in der Nähe Automobilteile zu liefert. Die Leitung des Automobilkonzerns beschließt am Jahresanfang die Schließung des Standorts zum Jahresende. Damit muss A damit rechnen, dass er spätestens ab dem 4. Quartal keine Aufträge mehr erhält, da er andere Auftraggeber für Autoteile in der Region nicht finden kann, beschließt er seinen Betrieb still zulegen und kündigt seine Arbeitnehmer alle betriebsbedingt zum 31.9. Im Laufe des Frühjahrs kommt es gegen den Beschluss Konzerns zu heftigen Protesten. Nach dem auch vom politischen Lager Druck aufgebaut wurde, beschließt der Konzern im August im Gegenzug gegen Zugeständnisse bei der Arbeitszeit und Lohn den Standort aufrecht zu erhalten. Auf Nachfrage wird dem A am 1.9. mitgeteilt, dass man daher weiterhin von ihm Teile beziehen werde, so dass A nun von der Stilllegung Abstand nimmt.
Diese Entscheidung ändert nichts an der Richtigkeit der Prognose und damit der Wirksamkeit der Kündigungen. Allerdings haben die Arbeitnehmer jetzt einen Wiedereinstellungsanspruch zu den alten Bedingungen. D.h. Lohnsenkungen kann der A in diesem Rahmen keine vornehmen.
Ein Wiedereinstellungsanspruch kommt auch in Frage, wenn ein krankheitsbedingt gekündigter Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist beweisen kann, dass er nun ohne Zweifel wieder vollständig gesundet ist. Die Hürde die der Arbeitnehmer hier nehmen muss, liegt aber sehr hoch.
Sozialauswahl
Besteht bei 100 gekündigten Arbeitgeber nur ein Wiedereinstellungsanspruch für 50, so sind diese analog der Kriterien für die Sozialauswahl wieder einzustellen.
- Die zur Kündigung berechtigende Prognose ändert sich
- Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen
- Einstellung ist nicht aufgrund organisatorischer Änderungen unmöglich
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