Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare.
Schreiben |
Bearbeiten13.06.11 Anonym : | Aber in der Kommentierung von Meyer-Goßner steht bei § 252 Rn. 12: \" ... wobei es eines Widerspruchs des Angeklagten gegen die Verwertung (anders als bei § 136, dort 25) nicht bedarf (BGH StV 98, 40 ...\"
|