Da das Recht an das Leben gebunden ist, erfolgt für natürliche Personen die Ermittlung des
Werts des Rechts mit Hilfe von Leibrentenbarwertfaktoren.
Dabei sind die zum Wertermittlungsstichtag jeweils aktuellen Versicherungsbarwerte (Leibrentenbarwertfaktoren)
des Statistischen Bundesamtes zu Grunde zu legen9. Bei mehreren
Berechtigten ist der Leibrentenbarwertfaktor für Verbindungsrenten anzusetzen10.
Die Höhe des der Leibrentenberechnung zu Grunde zu legenden Zinssatzes ist entsprechend
der Nutzung des Objekts durch den Berechtigten zu bestimmen.
Es ist zu beachten, dass die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Leibrentenbarwertfaktoren
die Lebenserwartung einschließlich der jeweiligen Überlebenswahrscheinlichkeit
berücksichtigen. Ein gesonderter Ansatz der Wahrscheinlichkeit, dass der Berechtigte
seine statistisch ermittelte Lebenserwartung überschreitet, ist daher nicht vorzunehmen.
Soweit für den Wertermittlungsstichtag keine aktuellen Leibrentenbarwertfaktoren vorliegen,
sind die letzten zuvor herausgegeben Faktoren zu Grunde zu legen und entsprechend anzupassen.
Die persönlichen Lebensumstände von begünstigten Personen wie auch ein zwischen Wertermittlungsstichtag
und dem Zeitpunkt der Gutachtenerstellung erfolgtes Ableben bleiben
jedoch nach dem vorgenannten statistischen Material – bis auf Alter, Geschlecht - unberücksichtigt.
Ist der Berechtigte eine juristische Person, ist von einem angemessenen Zeitrentenbarwertfaktor
auszugehen.
[9] Aktuelle Leibrentenbarwertfaktoren werden unter dem Titel „Kommutationszahlen und Versicherungsbarwerte
für Leibrenten 200…/ 200…(Tabellen zur jährlich und monatlich vorschüssigen Zahlungsweise)“ als Versicherungsbarwerte
(äx) vom Statistischen Bundesamt zu den jeweils aktuell erscheinenden Sterbetafeln herausgegeben.
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