22.02.09 Georg Schilling: | Konstruktiv-kritisch anzumerken ist, dass der \"Werkzeug\"-Begriff (eventuell durchaus auch nach geltendem deutschen Strafrecht, bei ganz präziser Betrachtung ?) erheblich (!) weiter ist - entgegen der obgenannten (engen), gleichwohl interessanten sachlichen Ausführung - .
Fazit:
Unter \"Werkzeug\" - nicht zuletzt zumindest im Sinne des (geltenden) ö Strafrechts (\"Kriminalrechts\") wird allerdings fernerhin auch mitunter eine nP verstanden werden können:
etwa im Kontext der sog \"alic\" (actio libera in causa), fernerhin im Kontext der \"Figur\" des sog \"verdeckten unmittelbaren Täters\" ( nach ö strafrechtlicher Diktion; für Dtl, bis zu einem gewissen \"Grade\" vergleichbar, in deutscher strafrechtlicher Terminologie sich bewegend: im Kontext der sog \"mittelbaren\" Täterschaft) \"usf\"
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