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Werbung muss in OnlineMedien klar vom redaktionellen Inhalt getrennt werden. D.h. auch, dass ein Teaser (Anrisstext) der auf Werbung verweist entsprechend gekennzeichnet sein muss. Das hat das LG Berlin mit Urteil vom 26.07.2005 entschieden (Az. 16 O 132/05).
Werbebanner können dazu führen, dass eine Website als geschäftsmäßiger
Teledienst eingestuft wird, mit der Folge, dass eine Pflicht zur
Anbieterkennezeichnung
iSd TDG entsteht.
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