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Mit Weltrechtsgrundsatz wird das Recht aller Staaten bezeichnet, unabhängig vom Tatort oder der Staatsangehörigkeit des Täters Straftaten zu verfolgen, die gegen übernationale Kulturwerte und Rechtsgüter begangen werden. Der Weltrechtsgrundsatz ist im deutschen Strafrecht in § 6 StGB normiert. Er umfasst z.B. Menschenhandel oder den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln.
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