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Weimarer Reichsverfassung (WRV)
(recht.geschichte.20)
    

Die WRV war die Verfassung der Weimarer Republik. Sie trat am 14.8.1919 in Kraft.

Vermittelt über Art. 140 GG gelten die staatskirchenrechtlichen Bestimmungen in Art. 136 - 139, 141 der WRV immer noch.

Weiterhin gilt Art. 109 Abs. 3 WRV als einfaches Bundesgesetz weiter.

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