slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Wehrgerechtigkeit
(recht.oeffentlich.staat.bundeswehr)
    

Von Wehrgerechtigkeit spricht man, wenn alle tauglichen Wehrpflichtigen eines Jahrgangs gleichmäßig zum Wehrdienst herangezogen werden. Die Wehrgerechtigkeit ist in Gefahr wenn ein großer Teil der tauglichen Wehrpflichtigen wegen fehlenden Bedarfs nicht eingezogen wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: