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Wechselreiterei/Reitwechsel
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier.wechsel)
    

Von Wechselreiterei spricht man, wenn mehrere Parteien gegenseitig Wechsel ziehen und akzeptieren, ohne daß diesen Wechseln Warengeschäfte zugrunde liegen (sog. Reitwechsel). Diese Wechsel dienen einer oder allen beteiligten Parteien zur Geldbeschaffung, da sie durch Weitergabe zur Begleichung von Schuld eingesetzt werden können. Kann auch betrügerisch sein. Z.B. wenn beiden Parteien klar ist, daß sie den Wechselverbindlichkeiten nicht nachkommen können oder wollen.

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